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Wärmebrückenberechnung

Mit professioneller Bauphysik zum Niedrigenergiehaus

Ob Neubau oder Bestandsimmobilie, ob aus dem Beweggrund Heizkosten zu sparen, das eigene Wohlfühlgefühl zu steigern oder das Klima zu schonen – jedes Gebäude sollte über einen möglichst hohen Dämmstandard und einer energiebewussten Anlagentechnik verfügen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, bietet hierzu eine Vielzahl lukrativer Förderprogramme:

Ein Niedrigenergiehaus zeichnet sich durch einen hohen Dämmstandard der thermischen Umfassungsfläche aus. Diese setzt sich meist aus der Bodenplatte/Deck zu unbeheiztem Keller, Außenwände gegen Erdreich, Außenwände gegen Außenluft, Fenster, Außentüren und der oberste Geschoßdecke zu Unbeheizt/Dachfläche zusammen. Die Dämmwerte (U-Werte) der Bauteile, in Relation zu dessen Flächen, geteilt durch die gesamte Hüllfläche führen zum mittleren U-Wert (Ausdruck im Gebäudeenergiegesetz: Transmissionswärmeverlust H´T). Dieser mittlere U-Wert bildet eine der beiden Bemessungswerte der KfW Förderprogramme.

Der zweite Bemessungswert liefert die Anlagentechnik. Sämtliche Energie der Wohnanlage die für Heizung und Trinkwassererwärmung benötigt wird, wird zu sog. Endenergie aufaddiert. Multipliziert mit dem Primärenergiefaktor entsteht der Primärenergiewert und damit der zweite Bemessungswert für KfW Effizienzhäuser.

Der Primärenergiefaktor ist niedrig bei ökologischen Heizsystemen (Stückholz, Pellet, Hackschnitzel: = 0,2). Bei CO2 intensiven Heizsystemen (Kohle, Öl, Gas: = 1,1) ist der Faktor entsprechend hoch. Man muss mittlerweile sagen, dass sich mit fossilen Heizsystemen keine hochgradigen Niedrigenergiehäuser erreichen lassen. Zumindest nicht mit üblich dimensionierten Dämmstoffdicken.

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