Neue Förderungen des BEG
Der max. Förderkreditbetrag steigt von 120.000 € auf 150.000 € je Wohneinheit
Seit dem 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen Förderungen.
Sie gilt für alle Wohngebäude – BEG WG (z. B. Ein-und Mehrfamilienhäuser) und Nichtwohngebäude – BEG NWG (z. B. Gewerbegebäude).
Sie können nun Förderkredite und Zuschüsse für einen Neubau oder eine Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen (Kredit für einzelne Maßnahmen = KfW, Zuschuss für einzelne Maßnahmen = BAFA) beantragen. Im selben Zug beantragen Sie die Förderung für Baubegleitung.
Neubaukredite für energieeffiziente Wohngebäude
Hier sehen Sie die Leistungen des Wohngebäude-Förderkredits 261, 262 für Neubauten:
Der max. Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für
- eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erfüllt
- eine Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) erfüllt
- oder die Stufe Effizienzhaus 40 Plus erreicht.
Außerdem steigt der Tilgungszuschuss um 2,5 % bei Erreichen einer EE- bzw. NH-Klasse.
INFO:
Eine EE-Klasse wird erreicht, wenn durch eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mind. 55% des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Eine NH-Klasse wird erreicht, wenn ein Nachweis (Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude – QNG) der Erfüllung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von einem Gebäude vorliegt.
Quellen, Stand 13.07.21:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Das-Effizienzhaus/